Die Internetseite der nationalen Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung bietet kostenlose, unabhängige Infos über Anbieter im EU-Ausland. Damit Sie bei einem medizinischen Eingriff jenseits der deutschen Grenzen keine unliebsamen Überraschungen erleben.
Schätzungsweise bis zu vier Millionen Deutsche lassen sich jedes Jahr im EU-Ausland medizinisch behandeln. Meistens handelt es sich um Kuren oder Schönheits-OPs, deren Kosten die deutschen Kassen nicht oder nur teilweise finanzieren.
Vor der Behandlung
Informieren Sie sich gründlich! Bei der Anbieterwahl können Prüfsiegel (z. B. TÜV) wichtige Anhaltspunkte über die Einhaltung von EU-Qualitätsstandards geben. Wichtig sind die Ausbildung des behandelnden Personals und dessen Sprachkenntnisse.
Während der Behandlung
Überprüfen Sie Ihre Patientenakte und lassen Sie sich eine übersetzte Kopie aushändigen! Der behandelnde Arzt muss darin alle Diagnosen, Befunde und Therapien dokumentieren. Über Ihre Patientenrechte und -pflichten im EU-Ausland informiert Sie die jeweilige nationale Kontaktstelle.
Nach der Behandlung
Verlangen Sie eine spezifizierte Rechnung! Die Übersetzung ins Deutsche müssen Sie in der Regel selbst bezahlen. Lassen Sie die Rechnung bei Unklarheiten von der nationalen Kontaktstelle des jeweiligen Mitgliedstaats prüfen.
Nachbehandlungen können gemäß der Regelungen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung fallweise in Deutschland durchgeführt werden.